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Semesterticket

Das Semesterticket bietet die Möglichkeit, auch ohne eigenes Auto am Studienort und in der Region mobil zu sein. Ob es nun der Weg zur Vorlesung, der Rückweg vom Kino oder die Fahrt am Wochenende sein soll, das Semesterticket ermöglicht die einfache Nutzung von Bus und Bahn in der Region und in der Stadt, ohne für jede Fahrt extra bezahlen zu müssen. Bereits seit dem Sommersemester 1992 wird das Trierer Semesterticket als Serviceleistung vom Studierendenwerk Trier und den Verkehrsunternehmen der Region für die Studierenden der Trierer Hochschulen angeboten.

Durch die Benutzung des Semestertickets leisten alle Studierende aktiven Umweltschutz, indem zur Verringerung des Autoverkehrs und den damit verbundenen Lärm- und Schadstoffemissionen beigetragen wird. Es spart nicht nur Zeit, sondern vor allem Geld und Nerven. Anstatt sich im Auto auf die nervige Parkplatzsuche zu machen oder vor roten Ampeln zu stehen, lässt man sich besser mit Bus und Bahn entspannt zum Ziel chauffieren.

Wann gilt das SemesterTicket? Das SemesterTicket gilt für jeweils ein Semester. Die Gültigkeit des SemesterTickets entspricht dem Gültigkeitsaufdruck auf dem Studienausweis. Studienausweise mit abgelaufenem Datum sind ungültig.

Wo erhalte ich das SemesterTicket? Der Studienausweis wird dir von deiner Hochschule nach der Immatrikulation zugesandt.

Ist das Ticket übertragbar? Nein – das SemesterTicket ist personengebunden und daher nicht übertragbar.

Kann ich jemand mitnehmen? Eigene Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr dürfen kostenfrei mitfahren.

semesterticket_infoflyer.pdf

Geltungsbereich Busverkehr

Ausgenommen sind: Busstrecke Trier - Flughafen Hahn (R100) und alle Sonderzuschläge

Geltungsbereich Bahnverkehr

Das Ticket ist auf dem Schienenetz der Deutschen Bahn AG (Nahverkehr) auf folgenden Strecken gültig:

  • Trier-Koblenz (Hbf.)
  • Trier-Saarbrücken (Hbf.)
  • Trier-Perl (Moselaufwärts-Dreiländereck Deutschland/Frankreich/Luxemburg)
  • Trier-Igel (Landesgrenze Luxemburg)
  • Trier-Jünkerath/Eifel (Richtung Köln/Landesgrenze NRW)

Ausgenommen ist der IC-, EC/ICE-Verkehr im gesamten Geltungsbereich.

Wichtig: Im Ticket inbegriffen ist auch die Bahnstrecke Bullay - Traben-Trabach.

Fern- und Regionalverkehr sind getrennte Geschäftsbereiche der Deutsche Bahn AG. Deshalb ist es nicht möglich eine errechnete Differenz im Fahrpreis aufzahlen und somit eine IC-Fahrkarte zu erwerben. Wollen Sie trotzdem mit dem IC fahren, müssen Sie wie alle übrigen Fahrgäste den normalen Preis plus IC-Zuschlag zahlen.

Ausnahmen gibt es nur im Rahmen der Bahn-Charta: Wenn Sie durch eine Zugverspätung Ihren normalen Anschlusszug verpassen, können Sie auch mit höherwertigen Zügen weiterfahren, wenn Sie dadurch noch am gleichen Tag wie geplant Ihr Ziel erreichen. Die Verspätung müssen Sie sich vom Personal im Zug oder am Bahnsteig bestätigen lassen.

Geltungsbereich:http://www.studiwerk.de/upload/dokumente/10064.gif

Beitragshöhe

An der Finanzierung des Semestertickets beteiligen sich alle immatrikulierten Studierenden der Trierer Hochschulen (am Standort Trier) mit einem Beitrag pro Semester, der zusätzlich zum Sozialbeitrag erhoben wird.

Das Semesterticket ist also bei der Immatrikulation/Rückmeldung schon im Preis enthalten. Da sich die Finanzierung auf die Solidargemeinschaft aller Studierenden verteilt, ist der einzelne Beitragsanteil im Vergleich zu einer normalen Fahrkarte unschlagbar günstig.

Seit dem Sommersemester 2012 kostet das Ticket 110,70 Euro für ein Semester (inklusive vorlesungsfreier Zeit). Ab dem Wintersemester 2013/14 sind anteilig für das Semesterticket 119,90 € für sechs Monate zu zahlen. Rückerstattung: Schwerstbehinderte Studierende mit den Merkmalen Bl oder H im Ausweis können die Befreiung vom Semesterticket beantragen. Dies gilt ebenfalls für Studierende von Hochschule Trier und Universität, die an beiden Hochschulen immatrikuliert sind und deshalb den Beitrag für das Semesterticket doppelt gezahlt haben.

Den formlosen Antrag auf Rückerstattung schicken Sie bitte bei Beginn des jeweiligen Semesters mit Kopie der entsprechenden Nachweise sowie Angabe Ihrer Kontoverbindung und Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen an: Studierendenwerk Trier, Universitätsring 12a, 54296 Trier.

Fahrausweis und Gültigkeitsdauer

Als Fahrausweis gilt der jeweils aktuelle Studierendennausweis mit Lichtbild einer in Trier ansässigen Hochschule. Der Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier ist vom Semesterticket ausgenommen.

Die Gültigkeit des Semestertickets entspricht dem Gültigkeitsaufdruck auf dem Studienausweis. Der aufgedruckte Zeitraum ist im Regelfall das jeweils aktuelle Semester, für das Studierende/r eingeschrieben ist. Studienausweise mit abgelaufenem Datum sind ungültig.

Der Studierendenausweis ist personenbezogen. Deshalb ist auch das Semesterticket nicht auf andere Personen übertragbar. Zuwiderhandlungen führen zur Strafanzeige gegen den Benutzer. Eigene Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr dürfen kostenfrei mitfahren. Alle Studierenden sind gegenüber den Verkehrsunternehmen für den ordnungsgemäßen Zustand ihres Studienausweises verantwortlich. Ausweise mit unleserlichem oder abgelaufenem Datumsaufdruck sind ungültig und können im Beanstandungsfall vom Kontrollpersonal eingezogen werden.

Fahrradmitnahme

Was muss ich bei der Fahrradmitnahme beachten? Es gelten die Beförderungsbedingungen des VRT. Die Mitnahme von Fahrrädern ist nur im Rahmen der vorhandenen Beförderungskapazitäten möglich, ein Platzanspruch besteht nicht. Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch immer Priorität. Im Einzelfall entscheidet das Fahr- oder Begleitpersonal.

In den Bussen der SWT ist die Fahrradmitnahme kostenfrei und unterliegt keiner zeitlichen Einschränkung. Im Schienenverkehr sowie bei allen anderen Busunternehmen ist die Fahrradmitnahme montags bis freitags ab 9 Uhr und samstags, sonn- und feiertags ganztägig frei, in der übrigen Zeit ist ein EinzelTicket ermäßigt in der entsprechenden Preisstufe zu lösen.

Auf bestimmten, gekennzeichneten Linien innerhalb des VRT, wird ein Zuschlag für die Beförderung von Fahrrädern erhoben. Diese sind unter anderem:

  • Linie R200 - RegioRadler Ruwer-Hochwald: Trier - Hermeskeil - Türkismühle
  • Linie 300 - RegioRadler MaareMosel: Bernkastel-Kues - Wittlich - Daun
  • Linie 333 - RegioRadler Moseltal: Trier - Bullay
  • Linie 441 - RegioRadler Sauertal: Trier - Irrel - Bollendorf
  • Linie 500 - RegioRadler Vulkaneifel: Gerolstein - Daun – Cochem
  • Linie 408 - RegioRadler Eifel-Ardennen: Prüm - Bleialf - St. Vith

Semesterticketverhandlungen

In der Vergangenheit hat sich der AStA der Hochschule Trier im Gegensatz zum Uni AStA für die Verhandlungshoheit des SWT eingesetzt. Der AStA und das StuPa der Hochschule Trier vertreten die Auffassung, dass Herr Wagner im Namen der Studierendenschaft bei den Semesterticketverhandelungen einen außerordentlich guten Job macht. Desweitern haben wir mit Herrn Wagner einen erfahrenen Verhandlungspartner der nicht nur die … sondern auch im Gegensatz zu den studentischen Gemien, welche jährlich neu gewählt werden, eine Kontinuität in die Verhandelungen bringt.

  1. die Kontinuität der Semesterticketverhandelung ist nicht mehr gewährleistet
  2. durch Eigenverhandelungen sind höhere Beiträge zu erwarten
  3. der Geltungsbereich ist mehr als ausreichend

Wenn das Interesse besteht an den Verhandelungen des Semestertickets mit zu wirken, wendet euch bitte an das StuPa respektive SWT, um für die Paltzvergabe im Verwaltungsrat berücksichtigt zu werden.

Quelle: [[http://www.studiwerk.de/eo/cms?_SID=9157a1dff54a97d017b477b3bccb18805fa04f8c00346387616250&&_bereich=artikel&_aktion=detail&idartikel=100122

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semesterticket.txt · Zuletzt geändert: 2015/07/16 22:09 (Externe Bearbeitung)